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Ab dem 01.01.2002 ist der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen (Bundesgesetzblatt 1433 Artikel 7 und 8).
Mit Unterstützung von LOGA®/400 idea comfort haben Sie die Möglichkeit, diese Informationen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Der Finanzbeamte kann so die Daten in die Prüfsoftware idea einlesen.
Für den Einsatz von LOGA®/400 idea comfort muss der Berichte-/Bescheinigungsmanager bei Ihnen eingerichtet sein!
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